Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15462
BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94 (https://dejure.org/1995,15462)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 9 C 308.94 (https://dejure.org/1995,15462)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 9 C 308.94 (https://dejure.org/1995,15462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfolgter i.S.d. Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Regelvermutung der Verfolgungsbetroffenheit jedes einzelnen Gruppenangehörigen bei einer sich gegen eine Gruppe von Menschen richtenden Verfolgung - Notwendige Verfolgungsdichte einer Gruppenverfolgung - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94
    Die Regelvermutung erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrmals hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), eine bestimmte Verfolgungsdichte der Gruppenverfolgung.

    Es hat dieser Zahl jedoch nicht, wie erforderlich (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O.), die Größe der gefährdeten Gruppe gegenübergestellt.

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seine prognostische Einschätzung, längere Inhaftierung sowie die während dieser Haft üblichen Mißhandlungen stünden dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevor, auf die Auffassung gestützt, der Kläger sei Angehöriger einer im Sinne des Begriffs der Gruppenverfolgung verfolgten Personengruppe; somit ergebe sich seine eigene Verfolgungsbetroffenheit bereits aus der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geltenden Regelvermutung (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).

    Da Verfolgter im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG auch derjenige ist, dem Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder im Zeitpunkt der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorgestanden hat (Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166), und da ferner bei einer Verfolgung, die sich gegen eine Gruppe von Menschen richtet, die Verfolgung auf jeden Angehörigen der Gruppe zielt, ist in aller Regel jeder Angehörige der Gruppe als vom Verfolgungsgeschehen in seiner Person betroffen anzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94
    Da Verfolgter im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG auch derjenige ist, dem Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder im Zeitpunkt der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorgestanden hat (Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166), und da ferner bei einer Verfolgung, die sich gegen eine Gruppe von Menschen richtet, die Verfolgung auf jeden Angehörigen der Gruppe zielt, ist in aller Regel jeder Angehörige der Gruppe als vom Verfolgungsgeschehen in seiner Person betroffen anzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94
    Die Regelvermutung erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrmals hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), eine bestimmte Verfolgungsdichte der Gruppenverfolgung.
  • BVerwG, 21.01.1991 - 9 C 85.90

    Tamile - Asylberechtigung - Fahndungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 308.94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat das genannte Berufungsurteil durch Urteil vom 21. Januar 1991 (BVerwG 9 C 85.90) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht